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Die Top 10 der wichtigsten Auslandsziele für Geschäftsreisen + Einreisebestimmungen

Deutschland ist als internationaler Messe- und Kongressstandort ein Land mit hohem Geschäftsreise-aufkommen sowohl für einheimische als auch internationale Geschäftsreisende. Laut einer Studie des Verbandes Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) gehören außerdem die USA zu den wichtigsten Reisezielen deutscher Geschäftsreisender. Aber auch China oder die Schweiz sind unter den hoch frequentierten Geschäftsreiseländern zu finden. Innerhalb der Europäischen Union sind laut Informationen des VDR Groß-Britannien und Frankreich unter den Top 10. In dem folgenden Artikel finden Sie aktuelle Einreisebestimmungen der 10 wichtigsten Geschäftsreiseländer. Die Auswahl der Top 10 Geschäftsreiseziele stützt sich teilweise auf die oben genannte Analyse des VDR.

Für die perfekte Vorbereitung Ihrer nächsten Geschäftsreise stellen wir Ihnen hier Top Informationen der 10 wichtigsten Reiseziele und deren Einreisebestimmungen gemäß aktueller Informationen des Auswärtigen Amtes zusammen!

PlatzierungGeschäftsreise-Ziele
1.USA
2.Volksrepublik China (außer Honkong / Macau)
3.Volksrepublik China: Honkong / Macau
4.UK / Frankreich
5.Schweiz
6.Russland
7.Australien
8.Brasilien
9.Japan
10.Vereinigte Arabische Emirate

1. USA

Als wichtigstes Geschäftsreiseland stehen die USA in unserem Top 10 Ranking an erster Stelle. Die visafreie Einreise für deutsche Staatsbürger in die USA ist im Rahmen des „U.S. Visa Waiver Program“ möglich. Dafür müssen Sie im Voraus eine Elektronische Einreiseerlaubnis „ESTA“ einholen. Laden Sie das ESTA-Antragsformular herunter und stellen in wenigen Schritten Ihren Einreiseantrag für die USA. Informieren Sie sich außerdem im Vorfeld Ihrer Geschäftsreise über Einreise- und Zollbestimmungen der USA für deutsche Geschäftsreisende sowie über die Einreise in die USA mit ESTA.

2. Volksrepublik China (außer Honkong / Macau)

Für die China Einreise benötigen Geschäftsreisende ein gültiges Visum, das zwingend vor Reiseantritt bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie die geltenden Einreisebestimmungen von China, wie z.B. dass am Flughafen Peking keine Einreisevisa ausgestellt werden. Für die Beantragung des Einreisevisums benötigen Sie einen noch mind. 6 Monate gültigen Reisepass. Die Beantragung muss persönlich oder durch eine berechtigte Person erfolgen und kann bis zu vier Arbeitstage dauern.

3. Honkong / Macau

Während man für die Volksrepublik China generell ein Visum benötigt, ist die Einreise für deutsche Staatsbürger nach Honkong und Macau bis zu einer Reisezeit von 90 Tagen visumfrei. Hongkong und Macau sind als Sonderverwaltungsregionen autonom von der Volksrepublik (Festlandchina) und erlauben die visafreie Einreise für deutsche Staatsbürger. Achtung: wenn Sie aus Festlandchina nach Honkong oder Macau einreisen, wird das als eine Ausreise aus der Volksrepublik China vermerkt. Die Einreise nach Festlandchina ist dann wiederum nur mit einem gültigen Visum möglich. Achten Sie deshalb schon bei der Planung Ihrer Geschäftsreise auf ein Visum, mit dem eine mehrfache Einreise möglich ist.

4. UK / Frankreich

Unter den Top 10 Reisezielen für Geschäftsreisende innerhalb der EU sind Groß-Britannien und Frankreich. Die Einreisebestimmungen für Frankreich und Groß-Britannien halten sich in Grenzen. Die Einreise für deutsche Staatsbürger ist generell visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Für die Einreise benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei längerem Aufenthalt und Aufnahme einer Arbeit, benötigen deutsche Staatsbürger nach EU-Regelung, keine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitsaufnahme ist ohne weiteres möglich.

5. Schweiz

Inhaber einer deutschen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich seit dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz visumsfrei aufhalten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind auch:

  • Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt
  • Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Staatenlose gemäß Übereinkunft von New York vom 28. September 1954, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt
  • Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel

Für einen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit über 3 Monate hinaus, benötigen deutsche Staatsbürger eine Aufenthaltsbewilligung. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Schweiz und zum Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz erhalten Sie hier.

6. Russland

Nach Angaben des Verbandes Deutsches Reisemanagement gehört Russland zu den Top 10 der Geschäftsreiseziele für deutsche Geschäftsreisende. Trotzdem existieren strikte Einreisebestimmungen von Russland für Deutsche. Das Einreisevisum mit Antragsdauer von 7-30 Tagen ist für deutsche Staatsbürger dringend erforderlich. Die Botschaft der russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland stellt das Antragsformular zur Verfügung und informiert über Vorschriften für die Beantragung des Visums. Die nachfolgenden Tipps sind für die Einreise nach Russland dringend zu beachten:

  • Geschäftsreisende benötigen einen 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass;
  • eine detaillierte Bestätigung des Reiseveranstalters oder des Hotels;
  • den Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (Liste mit akzeptierten Versicherungsunternehmen von der Botschaft);
  • für die Visumbeantragung ist außerdem ein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit im Original notwendig;
  • bei Geschäftsreisenden wird eine Bestätigung des entsendenden deutschen Unternehmens über das Beschäftigungsverhältnis mit Angaben wie Monatsgehalt des Reisenden etc. verlangt,  z.B. Kontoauszug oder Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.

7. Australien

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein gültiges Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für Geschäftsreisende aus den EU-Mitgliedsländern gilt ein neues Online-Verfahren („eVisitor“), welches das bisherige ETA-Verfahren ersetzt. Sie müssen ein elektronisches Formular ausfüllen, in dem die Passdaten aller mitreisender Personen (auch für Kinder) abgefragt werden. Sie werden dann per E-Mail benachrichtigt, ob Sie als eVisitor in das Land einreisen dürfen. Sie erhalten oft schon nach wenigen Minuten Nachricht ob Ihr eVisitor-Visum genehmigt ist. Das Visum ist 12 Monate gültig aber berechtigt nur für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten. Nach Ablauf der 3 Monate müssen Sie nach aktuellen Einreisebestimmungen von Australien erneut einreisen.

8. Brasilien

Brasilien ist ein Land, in dem Geschäftsreisen immer mehr zunehmen. Auch Deutsche reisen immer häufiger aus geschäftlichem Anlass nach Brasilien. Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Geschäftsreisenden vor Reiseantritt bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung zu bringen, ob für den jeweiligen Grund der Geschäftsreise ein Visum erforderlich ist oder nicht. Auch wenn der Grund der Reise nur Vertragsunterzeichnungen oder das Halten von Vorträgen sind. Techniker oder Mechaniker, die in Brasilien Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten durchführen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Deutsche Staatsangehörige, die einen touristischen Aufenthalt in Brasilien planen, können nach geltenden Einreisebestimmungen von Brasilien bis zu 90 Tagen ohne Einholung eines Visums einreisen.

9. Japan

Aktuelle japanische Einreisebestimmungen geben vor, dass Geschäftsleute aus Deutschland visumfrei für eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen mit gültigem Reisepass einreisen dürfen. Man sollte seinen Pass in Japan immer mit sich führen, denn Ausländer sind laut japanischem Recht dazu verpflichtet. Deutsche, die in Japan eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, oder die Geschäftsreise über die visumfreie Höchstzeit von 180 Tagen ausdehnen wollen, müssen ein Visum bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragen. Ab dem 09.07.2012 tritt aber eine Neuregelung für die Ausdehnung des Aufenthaltes in Kraft. Dann können Sie schon bei Einreise angeben, dass Sie vorhaben den Aufenthalt auszudehnen und erhalten gleich bei Einreise eine „Residence Card“. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt muss aber in jedem Fall erfolgen, wenn Ihr Aufenthalt über 90 Tage andauert.

10. Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage, dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss bei der Einwanderungsbehörde der VAE beantragt werden und kostet 650,- AED (entspricht etwa 134,00 Euro). Zum Ausreisedatum sollte ein noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass mitgeführt werden, auch ein vorläufiger Reisepass wird akzeptiert.

Das Auswärtige Amt empfiehlt bei der Planung eines geschäftlichen Aufenthaltes in den VAE, die Prüfung der jeweiligen Einreisebedingungen bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate im Vorfeld der Reise.

Schlusswort:

Für das perfekte Reise-Management ist es unerlässlich im Vorfeld alle Informationen über das Zielland einzuholen. Nicht selten erleben Geschäftsreisende unangenehme Überraschungen, wenn bei der Flugbuchung, Einreise oder Hotelbuchung Fehler unterlaufen sind. Für die Optimierung des Geschäftsreise-Managements greifen deswegen immer mehr Travel-Manger auf geeignete Buchungs-Plattformen zurück. Wir hoffen, dass wir Sie auch mit diesen Top 10 Beiträgen bei der Reisevorbereitung unterstützen können. In diesem Sinne, eine gute stressfreie Reise!

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